1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für Lieferungen von Waren, Erbringung von Dienstleistungen und allen sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen MA-Industrie und Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber haben nur dann Gültigkeit, wenn sie uns soweit schriftlich vorliegen und von uns bestätigt wurden. Im Zweifel gilt unsere Auftragsbestätigung, soweit sie vom Auftrag abweicht, als neues Angebot, das als angenommen gilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen widerspricht. Alle Angebotspreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
2. MA-Industrie liefert die Waren gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Vereinbarte Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. MA-Industrie ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung berechtigt. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald MA-Industrie bzw. deren Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat.
3. Bis zur restlosen Bezahlung bleiben ausgelieferte Bestellungen unser ausschließliches Eigentum. Die von uns zur Herstellung der Erzeugnisse eingesetzten Materialien ( z.B. Filme, Klischees, Stanzformen ) bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet werden – in unserem Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
4. Mängelfeststellungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rügen ausgeschlossen. Bei der Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf einzelne Stücke, sondern auf die Durchschnittsbewertung der gesamten Lieferung an. Bei begründeter und von uns anerkannter Reklamation leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Qualitäts-, Stärke – und Farbabweichungen sowie Mehr- und Minderlieferungen bis zu 15% sind handelsüblich und gelten nicht als Mangel. Bei der Anfertigung und Abwicklung des Auftrages gilt das Arbeitsmaß. Die Maßabweichungen werden nach DIN 7715 III (grob) erfüllt.
5. Die Zahlungskonditionen entnehmen Sie aus unseren Angeboten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers wird nicht ausgeschlossen durch das Verlangen nach Minderung oder wegen aufgetretener Lieferverzögerungen. Die Aufrechnung und jedes Zurückbehaltungsrecht gegenüber unserem Zahlungsanspruch wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wolfratshausen.


